1. Allgemeines:
Die Firma schnetzer-art bietet qualitativ hochwertige, gestalterische Dienstleistungen mit umfangreichen Kundeservice und ein geordnete Projektabwicklung. Die nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Grundlage des Vertrages.
2. Angebot/Beratungstermine/ Entwürfe
das Preisangebot setzt sich zusammen aus dem Pauschal –oder Quadratmeterpreis, dem Entwurf, den Flächen- und Stilvereinbarungen, den Termin-, Zahlungs- und Spesenregelungen, sowie Besonderem, z.B. Flächenrabatt ab 50 qm, oder dem Zuschlag bei Deckenmalereien. Bei Aufträgen über den deutschsprachigen Raum hinaus ( erhöhter Aufwand ) wird eine Grundpauschale berechnet. Unsere Beratung ist kostenlos. Bei einem Besichtigungstermin werden anfallende Spesen in Rechnung gestellt die bei Auftragsabschluss gutgeschrieben werden. Die Geschäftsbedingungen werden bei den Vorgesprächen übermittelt oder zugesandt. Für Entwürfe (mit Korrekturmöglichkeit durch den Auftraggeber) wird ein Schutzgebühr berechnet; bei größeren Projekten entsprechend dem Aufwand in zusätzlichen Entwurfs- Tagessätzen. Die Beträge entfallen bei Auftragsabschluss.
3. Vertrag/ Auftragsbestätigung und Auftragsabwicklung
Angebot und Auftragsbestätigung beinhalten die Fläche des zu gestaltenden Projekts in qm, den Schwierigkeitsgrad, Pauschalpreis oder Preiskategorie, ebenso beinhaltet die Auftragsbestätigung ggf. unter Punkt 2 a gewährten Rabatt od. Zuschlag den vereinbarten Zeitraum der Ausführung der Arbeiten ( Termin) sowie die Zahlungsbedingungen uns Spesenregelung lt. den Geschäftsbedingungen
Nachträgliche Änderungswünsche der bereits korrigierten, bestätigten Entwürfe bzw. der im Entwurf festgelegten Gestaltung müssen rechtzeitig geäußert werden; sie werden vom ausführenden Künstler bestätigt und werden je nach Aufwand bzw. nach den im Vertrag vereinbarten Schwierigkeitsgraden bzw. Preiskategorien inklusive oder exklusive des vereinbarten Preises ausgeführt. Zur Vermeidung von Missverständnissen könne Änderungswünsche nur von einem zuständigen Ansprechpartner anerkannt werden. Änderung des Vertrags oder des darin enthaltene Malereikonzepts können nur in gegenseitiger Absprache erfolgen. Bei größeren Projekten kann ein Bankgarantie vom Auftraggeber abgefordert werden. Die Vorankündigung des Abschlusstages erfolgt drei Tage vorher. An den letzten Arbeitstagen können nur mehr kleinere Korrekturen berücksichtigt werden. Die Urheberrechte für die Entwürfe, als auch für fertige Wandmalerei und für jegl. Veränderungen des Werkes sind von schnetzer-art geschützt. schnetzer-art steht nach Abschluss des Auftrags das Recht für Foto- und Filmaufnahmen sowie öffentliche , geschäftliche Werbung zu.
4. Arbeitsvoraussetzungen und Arbeitsablauf
Das Gerüst, falls nötig, muss den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Es wird nach Absprache mit schnetzer-art hauptverantwortlich vom Auftraggeber (Architekt/Bauleiter ) gestellt. Ebenso muss bei Gerüstarbeiten eine mindestens 1 m breite; abgesicherte Arbeitsfläche entlang der Wand vorhanden sein. Die Untergrundbeschaffenheit wird rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zwischen schnetzer-art und dem Auftraggeber abgeklärt. In allen Fällen muss die jeweils ausreichende Trocknungszeit gewährleitstet sein; darauf aufbauend erfolgt unser Untergrundbearbeitung und die Wahl der optimalen Farbart und Farbqualität. Für bautechnische Mängel, seien sie offen oder versteckt, haftet schnetzer-art nicht. Während der Arbeit trifft der Auftraggeber Vorkehrungen für die Vermeidung von extremen Lärm- und Staubbelastungen sowie giftige Emissionen , ebenso dafür dass die Räumlichkeiten bzw. Flächen der Wandmalerei ohne Unterbrechung zur Bearbeitung zugänglich sind. Der Kunde bzw. Auftraggeber versichert die Einhaltung aller Punkte des Vertrages und der Geschäftsbedingungen gegenüber schnetzer-art. Bei Nichteinhaltung von Vertragspunkten, Korrekturterminen oder Fristen in der zeitliche Abwicklung oder Abwesenheit des Auftraggebers z.B. in der Abschlusswochen überlässt er es schnetzer-art in Eigenverantwortung alle notwendigen Arbeiten bzw. Änderungen oder Abschlussarbeiten durchzuführen. >Der Auftraggeber übernimmt in diesem Falle die für diese zusätzliche oder nachträglichen Änderungen von für schnetzer-art entstandenen Kosten und Spesen.
5. Spesen
Übernachtung und Verpflegung werden extra verrechnet; es sei denn, der Auftraggeber hat die Möglichkeit beides selbst zu stellen; ggf. kann bei einem Quartier mit Selbstverpflegungs- Möglichkeit ein Sonderpauschale vereinbart werden. Die Flugkosten und Frachtkosten ( sofern welche notwendig sein sollten) trägt der Kunde. Die Tickets sind 2 Wochen vor Auftragsbeginn vom Auftraggeber Fertigzustellen; ebenso die Flugfracht rechtzeitig vorher, zu organisieren.
6. Zusatzleistungen und Abschluss der Arbeiten
Der vereinbarte Preis verändert sich ggf. nachträglich , wenn, bedingt durch zusätzliche, im Auftrag nicht festgelegte Wünsche des Auftraggebers,( Schwierigkeitsgrads/ Auftragumfang) hinaus gearbeitet werden, oder unvollständige Angaben vorliegen. Bei zusätzliche Wünschen gilt der dem vereinbarten Schwierigkeitsgrad entsprechenden Quadratmeterpreis oder die firmeigenen Stunden- und Tagessätze bzw. Quadratmeterpreise von schnetzer-art. Wenn nach Vertragsfestlegung
der vereinbarte Ausführungstermin auf Verlangen des Kunden verschoben oder storniert wird, die Arbeit durch ein nicht vorhandenes oder vorschriftsmäßig nicht rechtzeitig gestelltes Gerüst verhindert wird, Planungs- - oder Organisationsfehler des Auftraggebers ( oder dessen Subunternehmers) der Beginn oder die Fortführung der Arbeit von dem ausführenden Künstler verzögern oder unterbinden, oder Zahlungen nicht eingehalten werden, kann schnetzer-art die Ausfallkosten bzw. Mehrkosten nach Aufwand bzw. firmeigenen Sätzen - ebenso wie alle angefallenen Entwurfgebühren und Spesen in Rechnung gestellt werden. Bei Abschluss ist der Künstler berechtig sein Signet oder Loge anzubringen.
7. Zahlung
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Werk oder die Wandmalerei Eigentum von schnetzer-art. Die Zahlung erfolgt entsprechen Angebot und Auftragbestätigung. Alle Zahlungen sind sofort fällig ohne Skonto oder Abzüge in € und der gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Auslandsaufträgen entfällt diese. Gewünschte Provisionen oder Preisreduktionen für Empfehlungen und Vermittlung von Aufträgen werden von schnetzer-art grundsätzlich erst nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und erst nach Abschluss des vermittelten Auftrags vergeben. Die Teilzahlung und die Schlussrechnung werden von schnetzer-art abgewickelt. Bei Auslandsaufträgen erfolgt die Zahlung nur durch Swiftübereisungen –Bankspesen zu Lasten von schnetzer-art. Bei Zahlungsverzug werden die dadurch entstehenden Kosten und die banküblichen Zinsen in Rechnung gestellt. Für alle aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Feldkirch in Österreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Sollten einzelnen Bedingungen der Geschäftbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird das durch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.